Indirekteinleiterkataster – Erstellung und Betreuung
Ziviltechniker-Kanzlei Dr. Gruber - Staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Chemie aus Innsbruck
Wir unterstützen Abwasserverbände und Gemeinden bei der Erstellung, Pflege und Bewertung von Indirekteinleiterkatastern gemäß § 32b Wasserrechtsgesetz 1959 sowie der Indirekteinleiterverordnung.
Mit über 25 Jahren Erfahrung gewährleisten wir eine strukturierte und praxisnahe Umsetzung. Ziel ist eine transparente, rechtssichere und effiziente Verwaltung von Indirekteinleitungen.
Unsere Leistungen
- Aufbau von Indirekteinleiterkatastern
- Erhebung der betrieblichen Daten und Ortsaugenschein der Indirekteinleiter
- Bemessung von Mineralöl- und Fettabscheidern gemäß den aktuellen ÖWAV Regelblättern
- Erstellung der individueller Entsorgungsverträge gemäß Indirekteinleiterverordnung und der spezifischen Abwasseremissionsverordnungen
- Laufende Betreuung und Aktualisierung des Indirekteinleiterkatasters
- Erstellen von Berichten gemäß Indirekteinleiterverordnung
- Unterstützung bei behördlichen Anforderungen
- Übermittlung der Meldungen an die zuständigen Behörden
Starkverschmutzerzuschlag für Indirekteinleiter
Unsere Kanzlei hat eine praxiserprobte Formel zur Berechnung von Starkverschmutzer-Zuschlägen entwickelt. Diese ermöglicht eine verursachergerechte Kostenverteilung bei der Einleitung überdurchschnittlich belasteter Abwässer in Kläranlagen.
Wir beraten Abwasserverbände bei der Einführung und Umsetzung solcher Zuschlagsmodelle sowie bei der strategischen Optimierung bestehender Systeme.